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Leistungen

ERKRANKUNGEN / SYMPTOME BETREFFEND DAS FACHGEBIET NEUROLOGIE:

  • Kopfschmerzen
  • Kreuzschmerzen / Bandscheibenleiden / „Ischias“
  • Schwindel
  • Nervenverletzungen (Schnittverletzungen, Unfall, Entzündungen, Tumore)
  • Nervenkompressionssyndrom (z. Bsp. Karpaltunnelsyndrom)
  • Demenzerkrankungen
  • Schlaganfall
  • Epilepsie / epileptische Anfälle
  • Parkinson Erkrankung
  • Multiple Sklerose
  • Muskelkrankheiten
  • Polyneuropathien (angeboren, erworben)
  • Schädelhirntrauma

Zusatzdiagnostik & Zusatzausbildung

Elektroneurographie / Elektromyographie

(„Nervenmessung“)

Gefäßultraschall

(hirnzuführende Arterien, Arteria carotis, Arteria vertebralis)

Nervenultraschall

(zB. Karpaltunnelsyndrom, Nervenverletzung)

Polyneuropathie – wenn die Füße taub werden

„Brennende Füße, Kribbeln, Gehen wie auf Watte, Schwindel“ – diese Beschwerden können Hinweise für eine sogenannte Polyneuropathie darstellen. Hierbei handelt es sich um eine Schädigung in erster Linie der Beinnerven, welche zu unangenehmen Missempfindungen bis zu starken Schmerzen führen kann. Gleichzeitig kann eine Gefühlsstörung bis zur Taubheit auftreten, und kann es manchmal auch zu Lähmungen kommen. Die Betroffenen klagen oftmals auch über Gleichgewichtsprobleme oder eine Art Benommenheit. Der Erkrankungsgipfel der erworbenen Polyneuropathie liegt zwischen 60 und 70 Jahren. Es gibt auch angeborene Varianten, die zumeist in jüngeren Jahren auftreten und sich in ihrer klinischen Präsentation unterscheiden. Alle genannten Beschwerden sollten beim Facharzt/Fachärztin für Neurologie durch eine klinische Untersuchung und durch eine Nervenmessung (“Elektroneurographie”) weiter abgeklärt werden. Die häufigsten Ursachen stellen die Zuckerkrankheit, eine Nierenschädigung und Vitaminmangel (nicht selten bei Alkoholübergenuss) dar. Zur weiteren Abklärung ist eine ausführliche Blutuntersuchung erforderlich, damit bestenfalls auch eine kurative Therapie eingeleitet werden kann. Zur Linderung der Missempfindungen steht eine breite Auswahl an Medikamenten zur Verfügung, und sollte gezielte Physiotherapie zur Verbesserung der Gefühlsstörungen und Gangprobleme durchgeführt werden.

 

– Dr.Med.Univ. Birgit Biedermann, Expertentipp, Tiroler Tageszeitung, 2021

Liebe Patienten!

Ich stehe Ihnen in meiner Wahlarztordination ausschließlich für vorvereinbarte Termine zur Verfügung. Damit allen eine ausreichende Behandlungszeit zuteil werden kann, wird für jeden einzelnen Patienten extra ein Termin reserviert.

Sollte dieser Termin, und damit die Behandlungsmöglichkeit anderer Patienten, unentschuldigt nicht in Anspruch genommen werden, muss ich ein Ausfallshonorar von 75 Euro verlangen.

(Rechtslage: dem Arzt steht aufgrund unentschuldigten Fernbleibens des Patienten/in ein Anspruch gemäß § 1168 Abs 1 ABGB zu)

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