Liebe Patienten!
Ich stehe Ihnen in meiner Wahlarztordination ausschließlich für vorvereinbarte Termine zur Verfügung. Damit allen eine ausreichende Behandlungszeit zuteil werden kann, wird für jeden einzelnen Patienten extra ein Termin reserviert.
Sollte dieser Termin, und damit die Behandlungsmöglichkeit anderer Patienten, unentschuldigt nicht in Anspruch genommen werden, muss ich ein Ausfallshonorar von 75Euro verlangen.
(Rechtslage: dem Arzt steht aufgrund unentschuldigten Fernbleibens des Patienten/in ein Anspruch gemäß § 1168 Abs 1 ABGB zu)